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Anthropic einigt sich auf Milliardenvergleich wegen illegalem Buchdownload

2 min Lesezeit
Anthropic einigt sich auf Milliardenvergleich wegen illegalem Buchdownload

Der Vergleich von Anthropic mit Buchautoren über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke hat für Aufsehen gesorgt. Das Unternehmen muss insgesamt 1,5 Milliarden US-Dollar zahlen, nachdem ein US-Bundesgericht in San Francisco dem Vergleich zugestimmt hat. Anthropic hatte zwischen 2021 und 2022 Bücher aus den Piraterie-Datenbanken LibGen und PiLiMi heruntergeladen. Von den etwa 482.460 betroffenen Werken wurden 91,3 Prozent beansprucht, was zu einer Entschädigung von rund 3000 Dollar pro Werk führt, was dem Vierfachen des gesetzlichen Mindestschadenersatzes entspricht.

Zusätzlich muss Anthropic die illegal heruntergeladenen Dateien vernichten. Dieser Vergleich stellt den größten Urheberrechtsvergleich in der Geschichte von Sammelklagen dar. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Anthropic diese Summe lediglich für das Herunterladen aus illegalen Quellen zahlen muss, nicht für das Training ihrer KI mit legal erworbenen Büchern. In diesem Zusammenhang untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der US-Sperre auf KI-Modelle von Anthropic.

Richter Alsup hatte zuvor festgestellt, dass das KI-Training mit legal beschafften Inhalten als „spektakulär transformativ“ gilt und somit unter den Fair-Use-Grundsatz fällt. Dies bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Daten beim Training so stark verändert werden, dass das Copyright nicht greift. Im Gegensatz dazu bleibt die Piraterie rechtswidrig. Zudem zeigt die Leistung von Anthropic, dass Fable 5 von Anthropic die Konkurrenz in KI-Benchmarks übertrifft, bleibt jedoch teuer.

Die Autoren behalten jedoch Ansprüche auf mögliche Verletzungen durch KI-Anwendungen, die Originalwerke reproduzieren, sowie auf zukünftiges Verhalten von Anthropic. Der Vergleich berücksichtigt nicht die Möglichkeit, dass die KI-Modelle Buchinhalte reproduzieren könnten. Zudem bleibt unklar, ob das massenhafte Scraping von Internetinhalten ohne Zustimmung der Urheber als rechtmäßige Beschaffung angesehen werden kann. In einem aktuellen Urteil hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Behauptung „Das ist KI“ nicht ausreicht, um das Urheberrecht auszuhebeln.

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Quellen: the-decoder, Handelsblatt, Berliner Zeitung

Bildquelle: KI generiert

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