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Deutsches Gericht entscheidet: Die Behauptung "Das ist KI" reicht nicht, um das Urheberrecht auszuhebeln

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Deutsches Gericht entscheidet: Die Behauptung "Das ist KI" reicht nicht, um das Urheberrecht auszuhebeln

Urheberrechtsschutz für Liedtexte trotz KI-Generierung

Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein von einer Person verfasster Liedtext auch dann urheberrechtlich geschützt bleibt, wenn die dazugehörige Musik mithilfe von Künstlicher Intelligenz (SunoAI) erstellt wurde.

Die Klägerin hatte ihren Text im April 2025 verfasst und diesen einem Produzenten übergeben, der daraufhin mit Unterstützung von KI ein Lied produzierte. Laut dem Urteil hatte die Klägerin während des gesamten Prozesses weiterhin aktiv am Text mitgewirkt und eigenständig Anpassungen vorgenommen.

Rechtsstreit um Textnutzung

Eine andere Künstlerin interessierte sich für die Rechte an dem Liedtext, erhielt jedoch keine Genehmigung zur Nutzung. Dennoch übernahm sie wesentliche Teile des Textes für ihr eigenes Lied, das über Plattformen wie Spotify und andere Dienste veröffentlicht wurde. Auf Twitch gestand sie ein, mit einem Song auf Tour zu gehen, der nicht ihr gehörte. Zudem bewarb sie das Lied auf Instagram mit den Worten:

„Kommt alleee rein bevor der Song gesperrt wird.“

In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass das US-Supreme-Court-Urteil zu KI-Copyright bedeutet kein generelles Urheberrechts-Aus für KI-Kunst und die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Fälle weiterhin diskutiert werden.

Zusätzlich zeigt die Entwicklung, dass Plattformen wie Apple Music kennzeichnet KI-Musik, verlässt sich aber auf die Labels, eine wichtige Rolle im Umgang mit KI-generierten Inhalten spielen.

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Bildquelle: ai-generated-gemini

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