In einem aktuellen Urteil hat ein Bundesgericht entschieden, dass OpenAI verpflichtet ist, Millionen anonymisierter ChatGPT-Protokolle offenzulegen. Die Richterin Ona Wang ordnete am Mittwoch an, dass die rund 20 Millionen Logs von Bedeutung sind, um eventuell vorliegende Urheberrechtsverletzungen nachzuweisen und den Vorwurf der Beweismanipulation von OpenAI zu widerlegen, berichtet Reuters.
OpenAI hat umgehend Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich unter Verweis auf den Sicherheitschef Dane Stuckey und warnte, dass die Herausgabe der Daten „langjährige Datenschutzstandards“ verletzen und gängige Sicherheitspraktiken in Frage stellen könnte. Dies wies Richterin Wang jedoch zurück; sie betonte, dass in diesem Fall mehrere Schutzmechanismen bestehen, um den sensiblen Charakter der Daten zu berücksichtigen. Die Maßnahmen des Unternehmens würden die Datenschutzbedenken „angemessen mindern“. OpenAI ist nun dazu verpflichtet, die Daten innerhalb von sieben Tagen nach der Bereinigung zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Der Rechtsstreit ist Teil einer wachsenden Anzahl von Klagen, in denen Urheberrechtsinhaber Technologieunternehmen vorwerfen, ihre geschützten Werke unzulässig für das Training von Künstlicher Intelligenz verwendet zu haben. OpenAI argumentierte vor Gericht vergeblich, dass 99,99 Prozent der angeforderten Transkripte in keinem Zusammenhang mit den Vorwürfen stünden. Zunächst hatte die New York Times 120 Millionen Chatverläufe angefordert, während OpenAI lediglich 20 Millionen anbieten konnte und angab, dass die Anonymisierung ungefähr 12 Wochen in Anspruch nehmen werde.