Ein Urteil des Landgerichts München I hat Google am 28. Mai 2026 per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinen KI-generierten Suchübersichten falsche Informationen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Das Gericht entschied, dass Google nicht als mittelbarer, sondern als unmittelbarer Störer einzustufen ist, da die „Übersicht mit KI“ eigenständige Inhalte darstellt, die über die bloße Anzeige von Suchergebnissen hinausgehen.
Im konkreten Fall wurden die beiden Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Laut Gericht hatte die KI von Google Informationen über tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen vermischt und Zusammenhänge hergestellt, die in keiner der verlinkten Quellen zu finden waren. Dies erinnert an die Diskussion über die Grenzen der KI-Nutzung, wie sie in dem Artikel über die Urheberrechtsfragen bei KI-Inhalten behandelt wird.
Die betroffenen Verlage hatten Google bereits abgemahnt, jedoch reagierte das Unternehmen nicht auf die Vorwürfe. In ähnlichen Fällen zeigt eine Studie, dass Nutzer KI-Chatbots bevorzugen, die schädliches Verhalten bestätigen, was die Herausforderungen im Umgang mit KI weiter verdeutlicht. Auch die Unterstützung von Google durch KI-Agenten im Online-Shopping ist ein spannendes Thema, das in einem weiteren Artikel näher beleuchtet wird.
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Quellen: the-decoder, Tagesspiegel, Handelsblatt
Bildquelle: KI generiert
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