Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 2. April 2026 (Az. I-20 W 2/26) entschieden, dass die Umwandlung eines fremden Fotos in einen Comic mittels Künstlicher Intelligenz nicht automatisch eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. In diesem Fall klagte eine Tierfotografin, die sich auf Unterwasseraufnahmen von Hunden spezialisiert hat. Ein ehemaliger Kooperationspartner hatte ein Bild eines tauchenden Hundes in eine KI-Software eingegeben und die daraus resultierende comicartige Darstellung auf seiner Webseite veröffentlicht.
Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung zurück. Es stellte fest, dass die KI-generierte Abbildung keine schutzfähigen Elemente wie Bildausschnitt, Perspektive, Belichtung und Schärfe übernehme. Das Motiv und das Thema seien nicht urheberrechtlich geschützt. Diese Entscheidung stützt sich auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass es auf die erkennbare Übernahme spezifischer kreativer Elemente ankommt und nicht auf den Gesamteindruck des Werkes. Diese Thematik wird auch in einem aktuellen Urteil behandelt.
Das OLG machte zudem deutlich, dass KI-generierte Werke nur dann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn der Mensch erkennbar kreative Entscheidungen trifft. Eine bloße Auswahl eines KI-Vorschlags oder allgemein gehaltene Eingaben sind nicht ausreichend. Damit wird die Rechtsprechung des Gerichts in Einklang mit früheren Urteilen aus Frankfurt und Bayern sowie internationalen Perspektiven, wie sie vom US Copyright Office vertreten werden, gebracht.
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