SAP und OpenAI KI-Kooperation für Deutschland

SAP und OpenAI kooperieren für KI-Lösungen im deutschen öffentlichen Sektor

SAP und OpenAI haben eine strategische Partnerschaft angekündigt, um "OpenAI for Germany" zu starten. Diese Initiative zielt darauf ab, künstliche Intelligenz in Verwaltungs- und Forschungsprozesse des deutschen öffentlichen Sektors zu integrieren. Die Lösung, die ab 2026 verfügbar sein soll, wird auf der Microsoft Azure-Technologie basieren und über SAPs Tochterfirma Delos Cloud betrieben.

Wichtige Eckpunkte

  • SAP plant den Aufbau einer Infrastruktur mit 4.000 GPUs in Deutschland.
  • Die Partnerschaft verspricht die Einhaltung strenger Anforderungen an Datensouveränität, Sicherheit und Recht.
  • Die Nutzung von Microsoft Azure wirft jedoch Fragen bezüglich der digitalen Souveränität und des Zugriffs durch US-Behörden auf.

"OpenAI for Germany" für den öffentlichen Sektor

Die neue Initiative "OpenAI for Germany" soll die Integration von KI-Technologien in den deutschen öffentlichen Sektor vorantreiben. Ab 2026 wird die Lösung über Delos Cloud, eine Tochtergesellschaft von SAP, bereitgestellt. Die zugrundeliegende Technologie stammt von Microsoft Azure. SAP beabsichtigt, eine eigene Infrastruktur mit 4.000 GPUs in Deutschland zu errichten und plant weitere Investitionen, falls die Nachfrage steigt. Das erklärte Ziel ist es, KI-gestützte Werkzeuge für Verwaltungs- und Forschungsprozesse bereitzustellen, wobei besonderer Wert auf Datensouveränität, Sicherheit und rechtliche Konformität gelegt wird.

Bedenken hinsichtlich der digitalen Souveränität

Die Abhängigkeit von Microsoft Azure wirft jedoch Bedenken hinsichtlich der digitalen Souveränität auf. Gemäß dem US Cloud Act könnten US-Behörden auf Daten zugreifen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle eines US-Unternehmens befinden, selbst wenn diese Daten in der EU gespeichert werden. Microsoft unterliegt dieser Gesetzgebung. Dies lässt offen, wie umfassend deutsche Behördendaten vor einem potenziellen Zugriff ausländischer Behörden geschützt sind.

Ein Beispiel, das die Problematik verdeutlicht, ist eine Aussage eines Microsoft-Juristen vor dem französischen Senat. Auf die Frage, ob Daten französischer Bürger, die über eine zentrale Beschaffungsstelle an Microsoft übermittelt wurden, ohne Zustimmung der französischen Behörden an die USA weitergegeben werden könnten, konnte er keine Garantie geben. Obwohl er betonte, dass ein solcher Fall bisher nicht vorgekommen sei, bleibt die Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Handhabung solcher Daten bestehen.

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